Willkommen auf unserer FAQ-Seite rund um das Studium der Erziehungswissenschaft!
Hier findet ihr hilfreiche Informationen zum Bachelor- und Masterstudium – sowohl für das Haupt- als auch Nebenfach im Bachelor. Die Seite richtet sich an Studieninteressierte, Studierende sowie Lehrende und soll Orientierung, Antworten und praktische Hinweise für viele Fragen rund ums Studium bieten.
Ihr könnt gern die ganze Seite anschauen, oder aber effektiver mit unserer Stichwortliste arbeiten, um gezielt Antworten zu eurer Frage zu finden. Auch die Eingabe eines Suchbegriffs kann sich lohnen, wenn ihr euer Anliegen nicht auf den ersten Blick entdeckt.
Unsere FAQ-Seite wird laufend erweitert und aktualisiert. Wenn ihr Themenwünsche habt, Informationen vermisst oder einen Fehler entdeckt, freuen wir uns über eure Nachricht an mops@uni-frankfurt.de
Infos zum Praktikum
kannst du in den Dokumenten auf folgender Website finden:
https://www.uni-frankfurt.de/77197790
Praktikumsvorgaben:
Wichtig ist, dass du auf insgesamt 360 Stunden kommst. Du kannst (musst aber
nicht) die Stunden auch aufteilen. Dabei müssen pro Stelle jedoch mindestens
180 Stunden absolviert werden. Dabei muss das Praktikum unter pädagogischer
Anleitung stattfinden. Wichtig: Es können KEINE Lehrtätigkeiten angerechnet
werden wie beispielsweise Nachhilfe oder Vertretungsunterricht! Schließlich
sind wir keine Lehramtstudierenden.
Wir haben KEINE Vorlage für die Praktikumsbestätigung für den Betrieb! Diese
muss der Betrieb selbst ausstellen. Daraus sollten Name, Stunden und Zeitraum
klar hervorgehen.
Du kannst dir übrigens auch ehrenamtliche Tätigkeiten, ein FSJ oder Nebenjobs
anrechnen lassen. Zudem hast du auch die Möglichkeit, die Stunden innerhalb
eines längeren Zeitraums zu absolvieren. Das heißt: Wie viele Stunden du
letztlich pro Woche absolvierst, liegt
indeinem Ermessen.
Möchtest du du dir eine Tätigkeit anrechnen lassen, die VOR dem Masterstudium
(aber NACH dem Bachelor) stattfand, sind maximal 50% der zu absolvierenden
Stunden
möglich. Somit kannst du dir maximal 180 (der insgesamt 360 Stunden) anrechnen
lassen unter der Bedingung, dass die Tätigkeit NICHT LÄNGER ALS ZWEI JAHRE VOR
BEGINN DES MASTERS zurückliegt! Wichtig: Du kannst dir keine Tätigkeiten
anrechnen lassen, die du während des Bachelors absolviert hast!
Anrechnung:
Die AG (Modul 6) wird nach wie vor von den Lehrenden direkt gemeldet.Die
Information zum bestandenen Praktikumsbericht senden die Studierenden auf einem
separaten Formular, das nun von der Praktikumsanerkennung abgetrennt ist mit
der Unterschrift der
Betreuungsperson an das Prüfungsamt.
Was sich zudem ändert, ist der Ablauf in Bezug auf die Anerkennung der 360
Praktikumsstunden. Hier erfolgt die Einreichung der Unterlagen nicht mehr per
E-Mail, sondern ausschließlich via OLAT:
https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/27343126528
Alle Unterlagen sollen ausschließlich via OLAT hochgeladen werden. Frau Egloff
prüft die Unterlagen dann und schickt dann eine Excel-Liste mit Namen und
Matrikelnummern der Studierenden, für die die Verbuchung des Praktikums
erfolgen kann, an das Prüfungsamt.
Der Antrag auf Anerkennung des Praktikums soll erst gestellt werden, wenn alle
360 Stunden erbracht wurden. (Eine vorzeitige Bearbeitung mit erst 180 Stunden
erfolgt nur in dringenden Ausnahmefällen!)
Bei Fragen kannst du dich gern an fb04-master@em.uni-frankfurt.de wenden.
Kann ich mein Praktikum im Ausland absolvieren?
Ein Praktikum kannst du überall absolvieren, solange es die Kriterien erfüllt. Es muss eine pädagogisches Tätigkeit Praktikum sein und unter pädagogischer Anleitung stattfinden. Zudem musst du mind. 150h (Bachelor) bzw. 180h (Master) absolvieren, damit Du es anerkennen lassen kannst. Außerdem brauchst du einen schriftlichen Nachweis der über die erbrachten Stunden mit einer kurzen Tätigkeitsbeschreibung.