Willkommen auf unserer FAQ-Seite rund um das Studium der Erziehungswissenschaft!
Hier findet ihr hilfreiche Informationen zum Bachelor- und Masterstudium – sowohl für das Haupt- als auch Nebenfach im Bachelor. Die Seite richtet sich an Studieninteressierte, Studierende sowie Lehrende und soll Orientierung, Antworten und praktische Hinweise für viele Fragen rund ums Studium bieten.
Ihr könnt gern die ganze Seite anschauen, oder aber effektiver mit unserer Stichwortliste arbeiten, um gezielt Antworten zu eurer Frage zu finden. Auch die Eingabe eines Suchbegriffs kann sich lohnen, wenn ihr euer Anliegen nicht auf den ersten Blick entdeckt.
Unsere FAQ-Seite wird laufend erweitert und aktualisiert. Wenn ihr Themenwünsche habt, Informationen vermisst oder einen Fehler entdeckt, freuen wir uns über eure Nachricht an mops@uni-frankfurt.de
Wo finde ich wichtige Dokumente bezogen auf das Studium und Prüfungsamt?
Welche Module muss ich belegen?
Alle 15 Module müssen belegt werden, um das Bachelorstudium abzuschließen (180 CP). Welche Veranstaltungen hierfür notwendig bzw. wählbar sind, findest du im Modulhandbuch. Dort kannst du nachlesen, in welchem Semester welche Veranstaltungen empfohlen werden. Alle Prüfungsordnungen und Modulhandbücher findest du hier: https://www.fb04.uni-frankfurt.de/47629619
Solltest du dein Studium bald bei uns beginnen, wirst du bei der Orientierungsveranstaltung alle Infos für dein erstes Semester an der GU erhalten.
Welche Module muss ich belegen?
Der Masterstudiengang im Fach Erziehungswissenschaft ist ein konsekutiver Masterstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern und einem Leistungsumfang von 120 CP.
Alle Module müssen belegt werden, um das Masterstudium abzuschließen. Welche Veranstaltungen hierfür notwendig bzw. wählbar sind, findest du im Modulhandbuch. Dort kannst du nachlesen, in welchem Semester welche Veranstaltungen empfohlen werden. Alle Prüfungsordnungen und Modulhandbücher findest du hier:
Ich habe ein Praktikum vor dem Studium absolviert. Kann ich mir das anrechnen lassen?
Möchtest du du dir eine Tätigkeit anrechnen lassen, die VOR dem Studium stattfand, sind maximal 50% der zu absolvierenden Stundenmöglich. Somit kannst du dir maximal 300 (der insgesamt 600 Stunden) anrechnen lassen unter der Bedingung, dass die Tätigkeit NICHT LÄNGERALS ZWEI JAHRE VOR BEGINN DES BACHELORS zurückliegt: https://www.uni-frankfurt.de/83354812
Was gibt es beim Praktikum zu beachten?
Infos zum Praktikum kannst du in den Dokumenten auf folgender Website finden:
https://www.uni-frankfurt.de/77197790
Dort gibt es jeweils ein Dokument für Tätigkeiten VOR dem Studium, sowie für Tätigkeiten WÄHREND des Studiums.
Wichtig ist, dass du auf insgesamt 600 Stunden kommst. Du kannst (musst aber nicht) die Stunden auch aufteilen. Dabei müssen pro Stelle jedoch mindestens 150 Stunden absolviert werden.Dabei muss das Praktikum unter pädagogischer Anleitung stattfinden. Wichtig: Es können KEINE Lehrtätigkeiten angerechnet werden wie beispielsweise Nachhilfe oder Vertretungsunterricht!
Wenn du alle Stunden absolviert hast, schickst du das Dokument auf der oben verlinkten Website zusammen mit einer Praktikumsbestätigung des Betriebs an Frau Egloff: b.egloff@em.uni-frankfurt.de
Wir haben KEINE Vorlage für die Praktikumsbestätigung für den Betrieb! Diese muss der Betrieb selbst ausstellen. Daraus sollten Name, Stundenund Zeitraum klar hervorgehen.
Du kannst dir auch beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten, ein FSJ oder Nebenjobs anrechnen lassen. Zudem hast du auch die Möglichkeit, die Stunden innerhalb eines längeren Zeitraums zu absolvieren. Das heißt: Wie viele Stunden du letztlich pro Woche absolvierst, liegt indeinem Ermessen.
Frau Egloff entscheidet letztendlich, ob eine Tätigkeit angerechnet wird oder nicht, jedoch stehen wir dir jederzeit zur Beratung zur Verfügung und helfen dir gern bei der Orientierung!
Infos zum Praktikum
kannst du in den Dokumenten auf folgender Website finden:
https://www.uni-frankfurt.de/77197790
Praktikumsvorgaben:
Wichtig ist, dass du auf insgesamt 360 Stunden kommst. Du kannst (musst aber
nicht) die Stunden auch aufteilen. Dabei müssen pro Stelle jedoch mindestens
180 Stunden absolviert werden. Dabei muss das Praktikum unter pädagogischer
Anleitung stattfinden. Wichtig: Es können KEINE Lehrtätigkeiten angerechnet
werden wie beispielsweise Nachhilfe oder Vertretungsunterricht! Schließlich
sind wir keine Lehramtstudierenden.
Wir haben KEINE Vorlage für die Praktikumsbestätigung für den Betrieb! Diese
muss der Betrieb selbst ausstellen. Daraus sollten Name, Stunden und Zeitraum
klar hervorgehen.
Du kannst dir übrigens auch ehrenamtliche Tätigkeiten, ein FSJ oder Nebenjobs
anrechnen lassen. Zudem hast du auch die Möglichkeit, die Stunden innerhalb
eines längeren Zeitraums zu absolvieren. Das heißt: Wie viele Stunden du
letztlich pro Woche absolvierst, liegt
indeinem Ermessen.
Möchtest du du dir eine Tätigkeit anrechnen lassen, die VOR dem Masterstudium
(aber NACH dem Bachelor) stattfand, sind maximal 50% der zu absolvierenden
Stunden
möglich. Somit kannst du dir maximal 180 (der insgesamt 360 Stunden) anrechnen
lassen unter der Bedingung, dass die Tätigkeit NICHT LÄNGER ALS ZWEI JAHRE VOR
BEGINN DES MASTERS zurückliegt! Wichtig: Du kannst dir keine Tätigkeiten
anrechnen lassen, die du während des Bachelors absolviert hast!
Anrechnung:
Die AG (Modul 6) wird nach wie vor von den Lehrenden direkt gemeldet.Die
Information zum bestandenen Praktikumsbericht senden die Studierenden auf einem
separaten Formular, das nun von der Praktikumsanerkennung abgetrennt ist mit
der Unterschrift der
Betreuungsperson an das Prüfungsamt.
Was sich zudem ändert, ist der Ablauf in Bezug auf die Anerkennung der 360
Praktikumsstunden. Hier erfolgt die Einreichung der Unterlagen nicht mehr per
E-Mail, sondern ausschließlich via OLAT:
https://olat-ce.server.uni-frankfurt.de/olat/auth/RepositoryEntry/27343126528
Alle Unterlagen sollen ausschließlich via OLAT hochgeladen werden. Frau Egloff
prüft die Unterlagen dann und schickt dann eine Excel-Liste mit Namen und
Matrikelnummern der Studierenden, für die die Verbuchung des Praktikums
erfolgen kann, an das Prüfungsamt.
Der Antrag auf Anerkennung des Praktikums soll erst gestellt werden, wenn alle
360 Stunden erbracht wurden. (Eine vorzeitige Bearbeitung mit erst 180 Stunden
erfolgt nur in dringenden Ausnahmefällen!)
Bei Fragen kannst du dich gern an fb04-master@em.uni-frankfurt.de wenden.
Kann ich mein Praktikum im Ausland absolvieren?
Ein Praktikum kannst du überall absolvieren, solange es die Kriterien erfüllt. Es muss eine pädagogisches Tätigkeit Praktikum sein und unter pädagogischer Anleitung stattfinden. Zudem musst du mind. 150h (Bachelor) bzw. 180h (Master) absolvieren, damit Du es anerkennen lassen kannst. Außerdem brauchst du einen schriftlichen Nachweis der über die erbrachten Stunden mit einer kurzen Tätigkeitsbeschreibung.
Ich bin bald fertig mit meinem Studium. Was muss ich wissen?
Wenn du dich am Ende deines Studiums befindest, gibt es organisatorisch einige Dinge und Fragen, die anfallen. Lies dir dazu gern folgendes Merkblatt durch: https://www.uni-frankfurt.de/83356822
Warum sind meine Leistungen noch nicht vom Prüfungsamt verbucht worden?
In der Regel dauert es eine Weile, bis das Prüfungsamt Deine Leistungen einträgt (etwa 2-3 Semester). Auch wenn die Dozierenden bereits ihre Listen an das PA gesendet haben, dauert es, bis alles eingetragen und verbucht wird. In dringenden Fällen, wie der Nachweis des Einhaltens der Regelstudienzeit für ein Stipendium oder BaföG, wende dich bitte direkt an das Prüfungsamt und halte das Dokument >Im Notenspiegel nicht verbuchte Leistungen< ausgefüllt bereit: https://www.uni-frankfurt.de/83354235
Du kannst sowohl per Mail über
pruefungsamtfb04@uni-frankfurt.de Kontakt aufnehmen, als auch per Telefon. Die
Sprechzeiten sowie die Telefonnummern findest du unter folgendem Link:
https://www.uni-frankfurt.de/81682691
Master: https://www.fb04.uni-frankfurt.de/121600224
weitere Infos: https://www.uni-frankfurt.de/83356822