Herzlich willkommen auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereichs Erziehungswissenschaften. Die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamtes sind Ansprechpartner*innen für alle Studierenden in unseren Bachelor und Masterstudiengängen. Auch alle Fragen rund um den ausgelaufenen Diplomstudiengang können an das Prüfungsamt gerichtet werden.
Die Mitarbeiter*innen geben allgemeine Auskünfte zu Studien- und Prüfungsleistungen, kümmern sich um die Anerkennung von Leistungen, Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Bezug von BAföG und vieles mehr.
Sie können per Telefon oder per E-Mail Kontakt zum Prüfungsamt aufnehmen, wenn Sie ein Anliegen aus folgenden Themenbereichen haben:
Bei allen anderen Anliegen Rund um Ihr Studium wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (Bachelor: Dr. Birte Egloff; Master: PD Dr. Mandy Röder) oder an die Peer-to-Peer-Beratung des ServiceCenter MoPS. Gern können Bachelorstudierende auch an fb04-bachelor@uni-frankfurt.de schreiben und Masterstudierende an fb04-master@uni-frankfurt.de, wenn es allgemeine Fragen rund um das Studium gibt.
Sie haben Leistungen außerhalb des FB04 Bachelor- oder Masterstudiengangs Erziehungswissenschaft erbracht und möchten die Anerkennung von Leistungen beantragen? Bitte lesen Sie unsere Informationen zur Anerkennung von BA-/MA-Studienleistungen aus anderen Studiengängen von anderen Hochschulen!
Leistungen, die Sie während eines Auslandssemesters während des Studiums erbracht haben, teilen Sie bitte per E-Mail an Dr. Birte Egloff unter b.egloff@em.uni-frankfurt.de mit, damit die Anerkennungsmöglichkeiten geprüft werden können.
Hinweis: Momentan finden leider keine Sprechstunden statt. Schicken Sie uns Ihre Anliegen per E-Mail und wir melden uns bei Ihnen zurück. Bitte nutzen Sie ausschließlich unsere E-Mailadresse: fb04-pruefungsamt@uni-frankfurt.de
Hinweis: Momentan finden leider keine Sprechstunden statt. Schicken Sie uns Ihre Anliegen per E-Mail und wir melden uns bei Ihnen zurück. Bitte nutzen Sie ausschließlich unsere E-Mailadresse: fb04-pruefungsamt@uni-frankfurt.de
Die Rückmeldung von Lehrenden zu aktiven Teilnahmen | Modulabschlüssen, die in Lehrveranstaltungen erbracht wurden, muss für das Sommersemester jeweils bis zum 15. November erfolgt sein und für das Wintersemester jeweils bis zum 15. Mai des betreffenden Jahres.
Das Präsidium hat am 08.07.2025 die Schließung der Goethe-Universität vom 20.12.2025 bis zum 11.01.2026 beschlossen. Daher wird allen Studierenden, die im Wintersemester 2025/2026 Ihre BA-Arbeit schreiben, eine Pauschale Verlängerung der Bearbeitungsfrist um 14 Tage gewährt.
Der Abgabetermin für die Bachelorarbeit ist daher unter Berücksichtigung der Fristverlängerung der 02.02.2026!
Hinweis für Lehrende
Rückmeldung der Note der BA-Arbeit geht an das Prüfungsamt per Gutachten innerhalb von 6 Wochen nach Abgabe, zusätzlich Protokoll / Note der mündlichen Prüfung (jeweils als pdf-Datei oder in Print).
Hinweis für Studierende
Die Anmeldung und Abgabe der BA-Arbeit erfolgen digital.
Das Präsidium hat am 08.07.2025 die Schließung der Goethe-Universität vom 20.12.2025 bis zum 11.01.2026 beschlossen. Daher wird allen Studierenden, die im Wintersemester 2025/2026 Ihre MA-Arbeit schreiben, eine Pauschale Verlängerung der Bearbeitungsfrist um 14 Tage gewährt.
Der Abgabetermin für die Masterarbeit ist daher unter Berücksichtigung der Fristverlängerung der 14.04.2026!
Hinweis für Lehrende
Rückmeldung der Note der MA-Arbeit geht an das Prüfungsamt per Gutachten innerhalb von 6 Wochen nach Abgabe (als pdf-Datei oder in Print).
Hinweis für Studierende
Die Anmeldung und Abgabe der MA-Arbeit erfolgen digital.
Wenn Sie kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums stehen und die Bachelor- oder Masterarbeit anmelden wollen, lesen Sie unbedingt vorher unsere hier bereitgestellten Dokumente!
In unseren Prüfungsordnungen für die Studiengänge Bachelor und Master Erziehungswissenschaft finden sich Informationen zu den Bearbeitungsfristen für die Abschlussarbeiten (BA-Arbeit: 9 Wochen und MA-Arbeit: 6 Monate). In den Ordnungen heißt es, dass die Möglichkeit der Verlängerung der Bearbeitungsfrist besteht, wenn der Abgabetermin aus von der oder dem Studierenden nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann. Hierbei ist eine Verlängerung der in der Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit um maximal 50 % der Bearbeitungszeit möglich. Für den Fall, dass die Verhinderung länger dauert, ist ein Rücktritt möglich (Details dazu und zum Ablauf des Antragsprozederes finden sich in den Prüfungsordnungen).
Es gilt für alle Abschlussarbeiten, die ab dem Sommersemester 2026 geschrieben werden ausschließlich diese Regelung, so dass die maximale Bearbeitungsfrist für Bachelorarbeiten bei 13,5 Wochen liegt und für Masterarbeiten bei 9 Monaten. Bei Rückfragen können sich Masterstudierende jederzeit gern an fb04-master@uni-frankfurt.de und Bachelorstudierende an fb04-bachelor@uni-frankfurt.de wenden.
Wir wünschen allen Studierenden viel Erfolg bei der Erstellung der Abschlussarbeiten!